Check-up
Gesundheitsuntersuchung • Check-up
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 35 Jahre (alle 3 Jahre)
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherter einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check-up.
Anamnese
- Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese
- Erfassung des Risikoprofils für Herz- und Kreislauferkrankungen
Klinische Untersuchung
- Ganzkörperstatus
- Messung von Blutdruck und Gewicht
Laboruntersuchung
- Blutuntersuchung auf Nüchtern-Glucose, Gesamtcholesterin
- Urinuntersuchung auf Glucose, Erythrozyten, Leukozyten, Eiweiß und Nitrit
Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten (als Vorsorgeuntersuchung keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen)
- HIV-Test
- Hepatitis-Serologie